Satzung

Stand vom 25.11.2023 -Download-

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Schifferverein FORTUNA Postelwitz“ e.V.
Er hat seinen Sitz in Bad Schandau - OT Postelwitz und ist in das Vereinsregister unter der Nummer VR 20-420 eingetragen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Als postalische Anschrift gilt die Adresse des jeweiligen 1.Vorsitzenden des Vereins.

§2 Vereinszweck

Der Verein „Schifferverein FORTUNA Postelwitz“ e.V. mit Sitz im OT Postelwitz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigende Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Traditionspflege der Elbeschifffahrt. Insbesondere pflegt der Verein die althergebrachte Tradition seit 1612 – genannt Schifferfastnacht – in angemessener Art und Weise durchzuführen und unterstützt als Delegation die befreundeten Schiffervereine bei der Durchführung deren Schifferfastnacht im oberen Elbtal. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation der Schifferfastnacht, Pflege des technischen Denkmals „Alte Fähre“, Pflege der Schifffahrtstradition im Vereinshaus.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Mitgliedschaft

Jeder kann Mitglied des Schiffervereins werden, auch Personen mit Wohnsitz außerhalb des Ortes.

Das Mitglied sollte aber mit Leidenschaft und Freude die Traditionen der Schifferfastnacht pflegen, vom Verein organisierte Veranstaltungen unterstützen und an diesen teilnehmen.

Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt in der jährlichen Mitgliederversammlung, dies kann ebenso in einer Vorstandssitzung stattfinden.
Einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet über die Aufnahme.
Werden neue Mitglieder im Rahmen einer Vorstandssitzung aufgenommen, werden diese Mitglieder in der jährlichen Mitgliederversammlung vorgestellt.

Jugendliche unter 16 Jahren brauchen die schriftliche Zustimmung der Eltern.

Die Berufung von Ehrenmitgliedern erfolgt in einer Vorstandssitzung, einfache Stimmenmehrheit entscheidet über die Aufnahme.
Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die anderen Mitglieder, sind aber von der Zahlung des aktuellen Mitgliedbeitrages befreit.

§4 Austritt

Jedem Mitglied steht der Austritt aus dem Verein zu jeder Zeit frei, er hat jedoch den Mitgliedsbeitrag bis Ende des betreffenden Monats in dem er Austritt zu entrichten.

§5 Ausschluss

Ausgeschlossen aus dem Verein wird ein Mitglied, welches länger als 24 Monate mit dem Beitrag im Rückstand ist, oder grob gegen die Satzung oder die Vereinsinteressen verstößt.

Darüber wird in einer Vorstandsitzung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder entschieden. Der Betroffene ist zwei Wochen vor der Sitzung, in der über den Ausschluss entschieden werden soll, schriftlich einzuladen. Ihm ist vor der Entscheidung über den Ausschluss die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss ist in der jährlichen Mitgliederversammlung bekannt zu geben.

§6 Rechte und Pflichten

Jedes Mitglied erhält ein Mitgliedsbuch mit Satzung und ein Vereinsabzeichen.

Jedes Mitglied, welches den Festumzug in der „Spitze“ mitgestaltet, ist für die traditionsgemäße Kleidung selbst verantwortlich. Vereinseigene Kleidungsstücke sind pfleglichst zu behandeln.

§7 Mitgliedsbeiträge

Die Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann jährlich auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Zu Veranstaltungen des Vereins können Eintrittspreise erhoben werden.

§8 Mitgliederversammlung

Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt.
Sie wird durch den Vorstand zwei Wochen vorher unter Angabe
der Tagesordnung schriftlich einberufen.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
  • Wahl und Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
  • Berufung Mitglieder für erweiternden Vorstand
  • Wahl der Revisionskommission
  • Änderung der Satzung
  • Entgegennahmen und Genehmigungen der Berichte des Vorstandes und der
    Revisionskommission
  • Beschlussfassung über vom Vorstand der Mitgliederversammlung zur Entscheidung
    zugewiesener Angelegenheiten

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine nicht übertragbare Stimme.

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.

Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Der Vorstand kann jederzeit außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Dies muss geschehen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
Dieses Protokoll ist am Ende der Versammlung zu verlesen und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Das Protokoll soll enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters, Anwesenheitsliste, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse, und die Art der Abstimmung sowie den Wortlaut der gefassten Beschlüsse.

§9 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der geschäfftsführende Vorstand
  • erweiterter Vorstand
  • die Revisionskommission

§10 der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • dem geschäftsführenden Vorstand mit dem (1. / 2. / 3.Vorsitzenden)
  • dem erweiternden Vorstand (berufene Vorstandsmitglieder)

Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand.
Sie haben untereinander Einzelvertretungsbefugnis.
Vereinsintern gilt, dass der 2. / 3.Vorsitzende von seiner Vertretungsfunktion nur Gebrauch machen
darf, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.

Der geschäftsführende Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer
von 5 Jahren gewählt. Dies erfolgt in einer geheimen Wahl. Nach der konstituierenden Sitzung wird
den Mitgliedern die Funktionsverteilung bekannt gegeben.
Ebenso ist eine Blockwahl für den geschäftsführenden Vorstand mit Funktionsverteilung möglich.
Die Mitglieder können den Vorschlag der Kandidaten im Block zustimmen oder ablehnen.

In der Mitgliederversammlung können jährlich neue Mitglieder für den erweiternden Vorstand aufgabenbezogen vorgeschlagen und berufen werden.

Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein zwischen den Mitgliederversammlungen.

Vorstandssitzungen werden durch den 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertretern einberufen.
Über Vorstandssitzungen wird Protokoll geführt und von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.

Falls ein außergewöhnliches Ereignis die turnusmäßige Wahl des geschäftsführenden Vorstandes verhindert, bleibt bis zum nächstmöglichen Termin der amtierende Vorstand im Amt.

§11 Revisionskommission

Die Revisionskommission besteht aus drei Mitgliedern.
Die Wahl erfolgt analog der Festlegung der Wahl zum geschäftsführenden Vorstand.

Aufgabe der Revisionskommission ist die Prüfung des Vereinsvermögens und der Kassenführung.
Die Revisionskommission erstattet der Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung, entsprechend dem laufenden Geschäftsjahr, Bericht.

§12 Auflösung

Die Auflösung kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Bad Schandau, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Ortsteil Postelwitz verwenden soll.
Sollte nach Berichtigung der Verbindlichkeiten ein Restvermögen bleiben, so soll die Stadt Bad Schandau mit der Maßgabe anfallberichtigt sein.

Anpassungen:

18.11.2011 - In der Jahreshauptversammlung vom 18.11.2011 beschlossene Neufassung ➔ § 2 Vereinszweck

25.11.2017 - In der Jahreshauptversammlung vom 25.11.2017 Vorstandwahl ➔ neuer Schatzmeister

25.11.2023 - In der Jahreshauptversammlung vom 25.11.2023 beschlossene Satzungsneufassung insbesondere §§ 2; 3; 5; 9; 10